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Die #rpTEN – jenseits von Snapchat

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republica snapchat rpTEN

Wozu war die zehnte re:publica gut, wenn man schon vorher wusste, wie Snapchat funktioniert? Ja, der Jahresrückblick Social-Media-Recht war mal wieder großartig, Randall Munroe ist live genau so unterhaltsam wie als Buch, die Verifizierungs-Arbeit von Bellingcat ist faszinierend und die Lesung aus komplett abwegigen Bürgermails an Bundestagsabgeordnete hat einen Heidenspaß gemacht.

Trotzdem musste ich diesmal vor allem an die vergangenen re:publicas denken. Über den Daumen war ich bei knapp der Hälfte dabei, auch schon so mit „in der Kalkscheune und es gab kein Internet“ – wobei letzteres ja eh die Große Konstante dieser Konferenz ist. Und dieses spiegelige Dekor der #rpTEN, mit ihren Discokugeln und reflektierenden, sich ständig verdrehenden Namensschildern, hat bei mir tatsächlich funktioniert und eigene Reflektionen ausgelöst.

An der alljährlichen Floskel vom Klassentreffen der Digitalbranche ist nicht nur das „Klassentreffen“ nervig und ausgelutscht, sondern auch das mit der Digitalbranche. Heute, ja, mag sein – aber bei den frühen re:publicas waren wir keine Digitalbranche. Wir waren vielleicht die Anfänge von sowas, in meinem Fall: eine Onlinerin in wechselnden Verlagshäusern, die für zwei, drei Tage plötzlich nicht mehr die Exotin mit den seltsamen Ansichten und Anliegen war.

Re:publica, das war der Ort, wo man plötzlich unter Seinesgleichen war und sich gegenseitig ermutigen konnte: Ja, dieselben Probleme gibt es bei uns im Haus auch – und so hab ich versucht, sie zu lösen. Nein, Du liegst mit Deiner Einschätzung nicht falsch, Du musst sie nur besser erklären. Du glaubst, Du hast die beste Anekdote zu Beharrungskräften im Printjournalismus? Na, da solltest Du aber erst mal meine hören – komm, wir holen uns ein Bier.

So war das damals, und darum ist die re:publica heute kein Klassen-, sondern ein Familientreffen. Neu kennengelernt hab ich diesmal nur wenige Leute. Aber ein paar Dutzend Freunde, Kollegen, Mitstreiter wiedergesehen und eine Handvoll Twitter-Bekanntschaften endlich auch mal ins richtige Leben rübergehoben, mit Bier oder ohne.

Das letzte Mal, dass ich in so kurzer Zeit so viele Leute umarmt habe, war Weihnachten. Und ich wünsche den 4000 Teilnehmern, für die 2016 ihre erste re:publica war, dass es ihnen bei der #rpTWENTY genau so geht.

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sebrem
3112 days ago
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Dortmund, Germany
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Das Ende der Störerhaftung?

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Wenn den Medienberichten geglaubt werden darf, hat sich die Regierung endlich zusammengerauft und beschlossen, dass die Störerhaftung für WLAN-Betreiber.innen abgeschafft werden soll. Die Betonung liegt auf „soll“. Denn obwohl einige Medien heute bereits jubelten, die ungeliebte Störerhaftung sei nun abgeschafft – derzeit gilt sie immer noch.

Konkret bedeutet das, dass wer heute sein WLAN öffnet, immer noch als Störer in Anspruch genommen werden kann.

Dies geschah bisher

Seit dem letzten Jahr verfolgt die Regierungskoalition das Vorhaben, im Rahmen ihrer „Digitalen Agenda“ das Telemediengesetz zu modernisieren. Zu diesem Gesetz gibt es seit dem Frühjahr 2015 einen Entwurf der Bundesregierung, in dem Betreiber.innen durch das sogenannte Providerprivileg vor Abmahnungen und Klagen aufgrund von Rechtsverletzungen „ihrer“ WLAN-Nutzer.innen geschützt werden sollten. Für diesen Schutz waren jedoch zwei Bedingungen im Entwurf vorgesehen: angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den Zugriff von Unberechtigten (üblicherweise eine WLAN-Verschlüsselung mit Passwortschutz) und die Einholung einer Zusicherung von den Nutzer.innen, dass diese das WLAN nur auf legale Weise nutzen würden (in der Regel über eine Vorschaltseite mit einer Checkbox zum Anklicken). Vor allem diese zweite Bedingung war starker Kritik ausgesetzt (Stichwort „Lügenseite“), unter anderem in Anhörungen des Bundestags als Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Widerstände gegen eine weitergehende Liberalisierung kam vor allem aus den Reihen der CDU/CSU.

Erst durch zunehmende Hinweise, dass die angestrebte Regelung auch europarechtswidrig wäre, kam neue Bewegung in die Debatte. Zur deutschen Störerhaftung läuft derzeit ein Verfahren der Firma Sony Music gegen den Piraten und WLAN-Betreiber Tobias McFadden, das vom Landgericht München an den Europäischen Gerichtshof verwiesen wurde. Im Schlussplädoyer des EU-Generalanwalts, dessen Position meist als bestimmend für das Urteil des EuGH angesehen wird, legte dieser am 16. März nahe, dass die aktuelle Rechtslage ebenso wie der vorgelegte Entwurf nicht mit den Rechtsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Effektivität sowie der in der europäischen E-Commerce-Richtlinie verankerten unternehmerischen Handlungsfreiheit vereinbar ist.

Eine andere mögliche Rechtsunsicherheit für WLANs besteht seit Ende 2015 und betrifft Ansprüche auf Unterlassung. Hierzu erging Ende 2015 ein Urteil des Bundesgerichtshofs in einem Verfahren, in dem Vertreter der Musikindustrie Internetprovider zu Netzsperren gegen zwei exemplarisch herausgesuchte Websites zwingen wollten. Dieses Ziel wurde zwar nicht erreicht, jedoch laut Urteilsbegründung nur deshalb, weil die Kläger nicht ausreichende Anstrengungen unternommen hatten, zuerst direkt gegen die rechtsverletzenden Websites vorzugehen. Grundsätzlich hielt der Bundesgerichtshof Netzsperren als letztes Mittel für zulässig. Ob eine Pflicht zu Netzsperren auch für WLANs bestehen könnte, war in ersten Analysen des Urteils zumindest als möglich angesehen worden.

Das wissen wir

Die CDU und die SPD haben nun angekündigt, die Störerhaftung vollständig abschaffen zu wollen. Dies ist eine Absichtsbekundung. Ein konkreter neuer Gesetzestext zur Abschaffung der Störerhaftung für WLANs liegt derzeit nicht vor.
Es besteht die Gefahr, dass der letztlich verabschiedete Gesetzestext von dem abweicht, was nun angekündigt wurde. Wahrscheinlich wird die Störerhaftung als Rechtsbegriff nicht einfach aus den Gesetzesbüchern verschwinden. Dazu wäre mehr nötig als nur eine Änderung des Telemediengesetzes. Es dürfte in der neuen Einigung also nur um eine Ausweitung des schützenden Providerprivilegs gehen. Die Pflicht zum Einsatz einer Vorschaltseite dürfte dabei entfallen, möglicherweise auch der Passwortschutz.

Außerdem wird es wichtig sein, ob das kommende Gesetz nicht nur zivilrechtliche Haftungsansprüche, sondern auch die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen so regelt, dass WLAN-Betreiber.innen Klarheit und Rechtssicherheit erhalten.

Ausblick

Aber immerhin ist diese Absichtsverkündung ein Fortschritt. Lange Zeit wurden die Interessen von Rechteinhabern höher gewertet als das Interesse der Allgemeinheit an einer funktionierenden WLAN-Infrastruktur. Nun soll zügig die Umsetzung erfolgen. Es wird spekuliert, dass das Gesetzgebungsverfahren sogar noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könnte. Allerdings können wir uns gut vorstellen, dass zuvor noch viele Lobbyisten sich zu Wort melden und alles daran setzen werden, die angekündigte Abschaffung der Störerhaftung zu verwässern. Auch das kommende Urteil des EuGH könnte der Diskussion noch einmal eine neue Richtung geben. Wir hoffen auf eine echte Verbesserung. Jubeln sollte man aber erst, wenn die neue Rechtslage klargestellt und das Gesetz beschlossen ist. Wenn die beteiligten Parteien sich beeilen, könnte die Gesetzesreform noch in diesem Herbst in Kraft treten.

Bis dahin bleiben wir wachsam.

Weiterführende Links

Bundeswirtschaftsministerium zum Reformvorhaben ab 2015: Mehr Rechtssicherheit bei WLAN
heise.de: EU-Generalanwalt will Störerhaftung einschränken
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-484/14
Telepolis: Urheberrechts-Netzsperren möglich
Offene Netze und Recht: erste Analyse des BGH-Urteils zu Netzsperren
taz, Kommentar von Svenja Bergt: A sagen, B tun
Rechtsanwalt Thomas Stadler: Störerhaftung gibt es weiterhin
netzpolitik.org: für Jubel ist es zu früh

Bild
Im Original von Dirk Vorderstraße auf Wikipedia, CC BY 3.0

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sebrem
3112 days ago
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Offene Netze: Große Koalition einigt sich auf bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung

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„Wir freuen uns, dass die Große Koalition es endlich geschafft hat, sich zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung durchzuringen. Schon häufig schien die Öffnung der Netze in den vergangenen anderthalb Jahren zum Greifen nah, scheiterte dann aber stets an parteipolitischen Befindlichkeiten. SPD und Union müssen nun endlich liefern und die Störerhaftung bedingungslos streichen. Es wird höchste Zeit, dass Deutschland Anschluss an den international längst üblichen Standard bei offenen Funknetzen findet.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Medienberichten zufolge haben sich Union und SPD auf die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung geeinigt. Bislang mussten WLAN-Betreiber, die ihren Netzzugang für die Allgemeinheit öffnen, damit rechnen, für Rechtsverletzungen durch Nutzerinnen und Nutzer haftbar gemacht und kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Schon in der vergangenen Woche soll Kanzlerin Merkel ein Machtwort gesprochen haben, um das seit Monaten andauernde Tauziehen um die Reform der Störerhaftung innerhalb der Großen Koalition zu beenden. Bislang bestand die Union darauf, die Haftungsbefreiung von Bedingungen wie Vorschaltseite und Passwortsicherung anhängig zu machen. Schon vor Merkels Einschreiten hatte sich der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen spezifische Voraussetzungen für eine Haftungsfreistellung ausgesprochen.

In Anbetracht der bislang äußerst zähen Verhandlungen um die gesetzliche Beseitigung der WLAN-Störerhaftung ist die heute vermeldete Einigung allerdings mit Vorsicht zu genießen. Schon häufig schien die bedingungslose Streichung der Störerhaftung in den vergangenen Jahren zum Greifen nahe. So hatte der Digitale Gesellschaft e.V. bereits im Jahr 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem WLAN-Betreiber von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter ohne Einschränkungen freigestellt werden. Dieser Entwurf wurde bereits zweimal in den Bundestag eingebracht, scheiterte jedoch stets an den Stimmen der Union. Die nun erzielte Einigung entspricht inhaltlich diesem Entwurf, so dass umso unverständlicher ist, warum Union und SPD ganze vier Jahre gebraucht haben, um zu diesem Ergebnis zu gelangen. Nun darf es kein Zurückfallen hinter den erreichten Stand geben. Vielmehr muss der Gesetzentwurf jetzt zügig angepasst und verabschiedet werden.

Unser Gesetzentwurf zur bedingungslosen Abschaffung der Störerhaftung

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sebrem
3112 days ago
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Kein Werksschwimmbad und Kino auf Zeche Zollverein

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Sowohl das Werksschwimmbad als auch das Open-Air-Kino auf Zollverein bleiben in diesen Sommerferien geschlossen.
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sebrem
3112 days ago
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Neue Geschmackserlebnisse – mit unseren Testtafeln

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Freunde des schokoladigen Quadrats,

wie ihr wisst, ist in unserem Sortiment mit 22 Sorten aus der Bunten Vielfalt und sechs Sorten der Nuss-Klasse für jeden Geschmack etwas dabei. Dazu kommen noch unsere Saisonsorten, z. B. die aktuellen Sommersorten, minis, Schokowürfel und und und.

Wem das noch nicht abwechslungsreich genug ist, der sollte jetzt genau aufpassen. 😉 Denn ab und zu könnt ihr bei uns eine kleine Menge an Sorten kaufen, die wir gerade testen und die es weder im Supermarkt, noch irgendwo sonst gibt!

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Unsere Experten aus der Forschung und Entwicklung tüfteln das ganze Jahr über an neuen Sorten, setzen außergewöhnliche Zutaten ein und verbessern Rezepturen. Sie lassen sich dabei von allen Seiten inspirieren, zum Beispiel durch Geschmackstrends, Kochrezepten, durch Ideen von Kollegen und besonders auch von euren Ideen aus der SortenKreation. Bestätigt dann auch die Marktforschung das Interesse bzw. eine Kaufbereitschaft beim Kunden, werden die neuen Ideen ein erstes Mal umgesetzt. Dazu werden viele Schokoladentafeln erst einmal per Hand hergestellt, bis eine erste, zufriedenstellende Rezeptur gefunden ist. Viele Sortenideen scheiden an diesem Punkt der Produktentwicklung leider schon aus – die Rezepturen, die überzeugen, werden dann auf unseren riesigen Produktionsanalagen getestet.
Sortenentwicklung

Die so entstandenen kleinen Auflagen, die wir Testtafeln nennen, werden dann unter anderem für die weitere Entwicklung bei uns intern verkostet, in Lagertests gegeben oder auch für Marktforschungszwecke genutzt. Manchmal sind dann noch ein paar hunderte Tafeln übrig, die ihr bei uns im Werksverkauf oder in der Bunten SchokoWelt Berlin kaufen könnt.

Wir freuen uns sehr, dass wir euch die Testtafeln ab sofort auch in unserem WebShop anbieten können! 🙂 So haben auch Schokoladenfreunde, die nicht aus Stuttgart oder Berlin kommen, eine Chance, diese speziellen Tafeln zu kosten.

Welche Sorten gerade erhältlich sind, hängt immer davon ab, an welchen Rezepturen und Sorten unsere Entwickler gerade tüfteln. Zurzeit gibt es eine Eisschokolade im Webshop:

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Auch minis, Schokowürfel oder 250g Großtafeln gibt es manchmal als Testsorten. Schließlich muss jedes Produkt aus unserem Sortiment irgendwann einmal getestet werden, bevor es in den Einzelhandel gelangt. Die Testsorten sind aber immer limitiert – sobald sie ausverkauft sind, kann man nur hoffen, dass sie tatsächlich in das RITTER SPORT Sortiment aufgenommen werden. Das hängt aber wieder von vielen Testergebnissen der Marktforschung und internen Tests ab. Ihr merkt schon, die Produktentwicklung ist nicht einfach. 😉

Eigentlich hat jede Sorte in unserem Sortiment eine feste Farbe – Marzipan ist rot und Nugat trägt blau. Unsere Testsorten sind dagegen mit bunten Quadraten geschmückt – sieht auch richtig gut aus, oder?

Für alle unter euch, die immer wieder etwas Neues ausprobieren wollen, sind unsere Testtafeln also ein echter Juwel. Es heißt also schnell zugreifen und immer wieder neue, leckere Sorten entdecken! 🙂

Habt ihr vielleicht schon mal eine unserer Testtafeln probiert? Schreibt uns doch, welche Sorte das war und wie sie euch geschmeckt hat!

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sebrem
3114 days ago
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ALT036: zu Besuch beim Wendelstein 7-X

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zu Besuch beim Wendelstein 7-X, über Kernfusion und Plasmaphysik



Download audio: http://alternativlos.cdn.as250.net/alternativlos-36.mp3
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sebrem
3124 days ago
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